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Der aktueller Taxitarif im Landkreises Reutlingen wird durch die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr des Landkreises Reutlingen festgelegt! Dieser Taxitarif gilt einheitlich für alle Taxibetriebe des Landkreises und für Fahrten innerhalb des Landkreises (Pflichtfahrgebiet).

Rechtsverordnung des Landratsamtes Reutlingen über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 01.02.2023

Aufgrund des § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBl. I Seite 241) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und des Verkehrsministeriums über die personenbeförderungsrechtlichen Zuständigkeiten (PBefZuVO) vom 15.01.1996 (GBl. 1996, S. 75) in der derzeit gültigen Fassung wird die Rechtsverordnung des Landratsamtes Reutlingen über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 24.05.1988 in der ab 01.02.2023 gültigen Fassung wie folgt festgesetzt:

Beförderungsentgelte:
(1) Grundgebühr
für die Inanspruchnahme eines Taxis 4,40 € je Fahrt, in der Zeit von 22-6 Uhr sowie Sonn- und Feiertags 5,50 € je Fahrt (einschließlich der ersten Fortschalteinheit).


Taxe Leistung Preis Aufschläge**
1 Anfahrt. (Beginn ab (Teil-)Ortstafel am Ortsausgang der Betriebssitzgemeinde*) 1,40 €/km (0,10€ je angefangene 71,43 m) 1,70 €/km (0,10€ je angefangene 58,82 m)
2 Rundfahrt. Fahrt, bei der der Fahrgast an den Ausgangspunkt der Taxifahrt zurückkehrt oder bei der der Fahrgast außerhalb der Betriebssitzgemeinde aufgenommen wird und das Ziel der Fahrt in der Betriebssitzgemeinde ist. 1,80 €/km (0,10 EUR je angefangene 55,56 m) 2,00 €/km (0,10 EUR je angefangene 50,00 m)
3 Zielfahrt. Fahrt, bei der der Fahrgast nicht an den Ausgangspunkt der Fahrt zurückkehrt. bis 2 km 2,60 €/km (0,10 EUR je angefangene 38,46 m)
über 2 km 2,50 €/km(0,10 EUR je angefangene 40,00 m)
bis 2 km 2,80 €/km (0,10 EUR je angefangene 35,71 m)
über 2 km 2,70 €/km (0,10 EUR je angefangene 37,64 m)
4 Wartezeit. 36,00 EUR / Stunde (0,10 EUR/10,00 Sekunden)


Zuschlag für Großraumtaxen: Bei der ausdrücklichen Anforderung eines Großraumfahrzeuges ab 5 Personen beträgt der Zuschlag 7,00 € pro Fahrt.
* Die Betriebssitzgemeinde ist die jeweilige Kernstadt bzw. der jeweilige Teilort, an dem der Taxenunternehmer seinen Betriebssitz hat.
** Aufschlag ab 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.